Unsere Auftraggeber

Unsere potenziellen Auftraggeber sind

  • Zivilgerichte
  • Staatanwaltschaften
  • Rechtsanwälte
  • Versicherungen
  • Privatleute

mit Schwerpunkt auf den Zivilgerichten, die für etwa 80% unseres Auftragvolumens sorgen. Seit die Unfallaufnahme der NRW-Polizei professionalisiert wurde, sind die Beauftragungen durch die umliegenden Staatsanwaltschaften deutlich zurückgegangen.

Neben diesen offiziösen Aufträgen werden wir auch für Prozessparteien tätig, also für (meist beklagte) Versicherungen, (meist auf klägerseite tätige) Rechtsanwälte sowie in Ausnahmefällen auch für Privatleute. Obwohl wir in diesen Fällen »Parteigutachter« sind, darf niemand von uns ein parteiisches Gutachten erwarten, denn auch im Privatauftrag sind wir an unseren allgemeinen Eid gebunden. Wir prüfen daher jeden Auftrag zunächst darauf, ob er ein für den Auftraggeber (halbwegs) positives Ergebnis erwarten lässt, bevor wir ein umfangreiches Gutachten erstatten.